Auch das Jahr 2023 bringt einige steuerliche Änderungen für Vermieter und Verpächter.
Das Gesetz definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen.
Ob und wann die Kosten der Vertragserrichtung in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einfließen, hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt.
Der Grunderwerbsteuer unterliegen grundsätzlich Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte kürzlich folgenden Sachverhalt zu beurteilen.
Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.
Die Vermietung unterliegt entweder mit 10 % bzw. 20 % der Umsatzsteuer oder sie ist von der Steuer befreit.
Eine eigene Einkunftsart, die sich nur mit Vermietung und Verpachtung beschäftigt, findet man im Einkommensteuergesetz.
Der Gewinn aus dem Verkauf wird mit 30 % besteuert.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem jüngst entschiedenen Fall eine Auffassung hierzu vertreten.
Im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2022 wurde durch eine gesetzliche Klarstellung die alte Verwaltungspraxis wiederhergestellt.
Wenn Sie in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte.
Ist der Stapel an Arbeit noch immer nicht kleiner, obwohl Ihr Tag schon wieder vorbei ist?