Negative Onlinewerbung – üble Nachrede:
Da ein Vater für seinen erkrankten Sohn keinen kurzfristigen Termin bei einer ihm persönlich nicht bekannten Kinderärztin erhielt, verfasste er im Internet als registrierter Nutzer eine negative Bewertung, u. a. mit der Beschreibung, dass das Agieren der Ärztin „menschlich miserabel und mit dem Berufsethos unvereinbar sei“.