Steuerliche Maßnahmen zur Abmilderungen der Teuerungen

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Auch Ärzte und die Mitarbeiter in den Ordinationen und Spitälern sind von der laufenden Teuerung betroffen. Das Parlament hat ein Teuerungsentlastungspaket beschlossen, welches im steuerlichen Bereich unter anderem folgende für Ärzte und deren Mitarbeiter relevante Eckpunkte umfasst:

Geplant ist (bei Drucklegung war die Gesetzwerdung noch abzuwarten) auch die sogenannte „kalte Progression“ ab 2023 insoferne abzuschaffen, dass Grenzbeträge der Progressionsstufen – mit Ausnahme der 55-%-Stufe – sowie negativsteuerfähige Absetzbeträge (Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag) automatisch um zwei Drittel der Inflation vom Zeitraum Juli bis Juni ab 1.1. des Folgejahres angehoben werden.

Durch die gestiegenen Energiepreise sieht das Abgabenänderungsgesetz 2022 vor, dass ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit sind, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.

Stand: 29. August 2022

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